Tanzausbildung Voraussetzungen & Aufnahmebedingungen | Balance 1 Academy
🏛️ Zugangsvoraussetzungen: Dein Weg an die Balance 1 in Berlin
Die Entscheidung, eine professionelle Tanzkarriere einzuschlagen, ist ein mutiger und inspirierender Schritt. An der Balance 1 Academy in Berlin suchen wir nicht nach perfekten Endergebnissen oder starr abgehakten Kriterien – wir suchen nach Leidenschaft, Hingabe, künstlerischer Neugier und deinem persönlichen Potenzial.
Unsere Zugangsvoraussetzungen stellen sicher, dass du körperlich und mental optimal darauf vorbereitet bist, in der Villa Balance über dich hinauszuwachsen.
✨ Was wir bei unseren Tänzer:innen suchen
Wir heißen Bewerber:innen aus der ganzen Welt willkommen, die unsere Liebe zur Bewegung, zur Performance und zum künstlerischen Wachstum teilen. Das ist das Fundament für dein Studium an der Balance 1:
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Leidenschaft & Künstlerische Neugier
Du musst nicht perfekt sein – du musst bereit sein zu lernen. Wir schätzen Tänzer:innen, die offen sind, neue Bewegungsstile auszuprobieren und ihre künstlerischen Grenzen zu erweitern. -
Tänzerische Grundkenntnisse
Eine solide Grundbasis im klassischen Ballett und/oder im Zeitgenössischen / Modernen Tanz setzen wir voraus. Wichtiger als fehlerfreie Technik ab Tag 1 sind uns dein Körpergefühl, deine Musikalität, dein Raumverständnis und deine Bewegungsfreude. -
Körperliche & Mentale Belastbarkeit
Eine professionelle Tanzausbildung ist intensiv. Du solltest sportlich belastenbar, gesund und frei von akuten, schweren Verletzungen sein, um dem täglichen Training standzuhalten. -
Alter & Sprachkenntnisse
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Alter: Bewerber:innen sind zu Beginn der Ausbildung in der Regel zwischen 16 und 26 Jahren alt.
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Sprache: Der Unterricht findet auf Deutsch und Englisch statt. Grundkenntnisse in mindestens einer dieser Sprachen sind wichtig, damit du Korrekturen, Sicherheitshinweise und künstlerische Anweisungen gut verstehst.
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📋 Checkliste: Was du für deine Bewerbung benötigst
Damit deine Bewerbung für dich so entspannt wie möglich verläuft, bereite bitte folgende Unterlagen vor:
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[ ] Ausgefülltes Bewerbungsformular (online über unsere Website)
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[ ] Lebenslauf (CV) (mit deinen bisherigen Tanzerfahrungen, Workshops und Tanzschulen)
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[ ] Aktuelles Porträt- & Ganzkörperfoto (im Tanz-Outfit)
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[ ] Ausweis- oder Passkopie
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[ ] Ärztliches Attest (Bestätigung deiner Sport-/Tanzgesundheit – nicht älter als 3 Monate)
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[ ] Kurzes Motivationsschreiben (erzähle uns kurz, warum du an der Balance 1 studieren möchtest)
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🌎 International students und Umzug nach Berlin
Fragen zu deiner Bewerbung oder deinem Visum?
Wir wissen, dass der Weg an eine Tanzakademie – besonders bei einer Anreise aus dem Ausland – mit viel Planung verbunden ist. Wenn du Fragen zu den Qualifikationen, dem Visum oder unserer Notunterkunft in der Villa Balance hast, ist unser Team jederzeit für dich da.
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Quereinstieg in ein laufendes Ausbildungsjahr
Ein Quereinstieg in die laufende Ausbildung nach begonnenem Semester ist bei entsprechenden Vorkenntnissen möglich.
Kontaktiere uns einfach, um unkompliziert an einem Trainingsalltag mit unseren Ausbildungsschüler:innen teilzunehmen und lass uns gleich wissen, an welchen Tagen du eventuell garnicht kannst.
Audition Informationen & Termine
Tanzausbildung wählen: Ein ehrlicher Ratgeber für dich
- Paßt das Profil zu deinen künstlerischen Zielen?
Die Inhalte und Schwerpunkte unterscheiden sich von Schule zu Schule. Welche Tanzstile liegen dir besonders am Herzen? Werden diese Stile dort intensiv unterrichtet, wo du dich bewirbst? Nutze Websites und Social-Media-Kanäle für den ersten Eindruck, aber verlasse dich nicht blind darauf. - Unterschreibe niemals Verträge unter Druck
Tanze unbedingt bei mehreren Institutionen vor. Die wahre Atmosphäre einer Schule spürst du erst, wenn du selbst vor Ort bist und mit den Menschen sprichst. Lass dich nach einer Audition niemals drängen:
- Wenn man von dir fordert, sofort einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, ist Vorsicht geboten.
- Du hast das absolute Recht, in Ruhe zu überlegen, welche Akademie deine Erwartungen am besten erfüllt.
- Die Drohung, dass dein Platz „sonst morgen weg ist“, stimmt heute meist nicht mehr. Es gibt auf dem Markt mittlerweile mehr Ausbildungsplätze als Bewerber.
- Vorsicht bei Schlechtreden der Konkurrenz
Wenn eine Schule dir im Gespräch erzählt, dass alle anderen Ausbildungen qualitativ minderwertig seien, sollten bei dir die Alarmglocken schrillen. Seriöse Akademien haben das nicht nötig. Stell dir vor, es gäbe nur ein einziges gutes Institut in ganz Deutschland und alle anderen wären schlecht – das wäre fatal für die Kunstform Tanz. Lass dich von solchen Aussagen nicht verunsichern und bilde dir immer deine eigene Meinung. - Die bürokratische Realität: Achte auf den Schulstatus
Achte unbedingt darauf, dass du deine Ausbildung an einer offiziell anerkannten Berufsfachschule (Ergänzungsschule) absolvierst. Da Deutschland ein bürokratisches Land ist, hat das weitreichende Auswirkungen z.B. auf die rechtliche Gültigkeit deines späteren Abschlusses. Den genauen Unterschied zwischen staatlich anerkannten und bloß angezeigten Tanzschulen erklären wir dir weiter unten.
🎓 Der feine Unterschied: Warum unser anerkannter Abschluss mehr wert ist als nur "angezeigt":
Der Betrieb dieser Schulen wird der Schulaufsichtsbehörde lediglich gemeldet (angezeigt). Der Senat weiß, dass die Schule existiert, und gewährt den Schülern unter bestimmten Auflagen BAföG. Die Lehrpläne, die Qualifikation der Dozenten und die Abschlussprüfungen werden jedoch nicht vom Staat kontrolliert oder zertifiziert.
Die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule (verliehen nach § 9a des historischen Privatschulgesetzes, heute überführt in § 103 des Berliner Schulgesetzes) ist ein echtes staatliches Gütesiegel. Es bedeutet:
- Geprüfte Qualität: Unser Lehrplan sowie die Prüfungsordnung ist von der Berliner Schulaufsichtsbehörde offiziell geprüft und genehmigt.
- Staatlich anerkannter Abschluss: Gemäß § 103 Abs. 2 SchulG führt unsere Ausbildung zu einem Abschluss, bei dem die Berufsbezeichnung mit dem begehrten Zusatz „Staatlich anerkannt“ versehen ist.
Dies kannst du im Schulgesetz Berlin nachlesen.
