Voraussetzungen und Aufnahmebedingungen

Vorkenntnisse in zeitgenössischem und klassischem Tanz

Für die Ausbildung als Tänzer:in solltest du bereits über Vorkenntnisse in zeitgenössischem sowie klassischem Tanz oder auch Jazztanz verfügen. Diese müssen bei einer Tanz Audition entweder vor Ort oder per Videoaudition nachgewiesen werden. Dein natürliches Talent für Bewegung zeigst du uns in einem von dir vorbereitetem Solo. Die Altersbegrenzung liegt bei 26 Jahren.

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Tänzer_schwarze_Hose

Formale Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Schulausbildung (das Zeugnis kann nach bestandenem Vortanzen eingereicht werden)
  • ein Sporttauglichkeitsattest von einem Sportmediziner oder Orthopäden (kann nach bestandenem Vortanzen eingereicht werden)
  • ein Mindestalter von 16 Jahren (bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich)

Deine Bewerbungsunterlagen sollten folgendes beinhalten:

  • Lebenslauf
  • Foto (Portrait)
  • kurze Darstellung der Tanzerfahrung
  • Beweggründe oder Motivation, Tänzer:in zu werden

Bitte registriere dich spätestens eine Woche vor deinem gewünschten Termin zum Vortanzen.

Quereinstieg in ein laufendes Ausbildungsjahr

Ein Quereinstieg in die laufende Ausbildung nach begonnenem Semester ist bei entsprechenden Vorkenntnissen möglich. Bitte kontaktiere uns, um einen gesonderten Vortanztermin zu vereinbaren!

Audition Info, Termine und Anmeldeformular

Internationale Bewerbungen sind herzlich willkommen!

Wir haben seit unserer Gründung Tanzstudenten aus aller Welt bei uns begrüßt und lieben es, verschiedene Kulturen zusammenzubringen.
Wenn du in Deutschland Tanz studieren und leben möchtest, empfehlen wir dir, vorher einige Deutschkurse zu besuchen. Ausreichende Sprachkenntnisse in der englischen Sprache sind jedoch erforderlich. Der Unterricht an der Tanz Akademie Balance 1 findet in deutscher und englischer Sprache statt.
Für Bewerber aus Staaten, die nicht der EU oder Ländern des Schengener Abkommens angehören und das Vortanzen bestanden haben, ist die Voraussetzung für die Aufnahme an der Tanzusbildung die Erteilung eines Studenten/Ausbildungs – Visas der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes. Dieses Visum wird u.a. nur dann erteilt, wenn der angehende Tanzstudent nachweisen kann, dass er über genügend finanzielle Ressourcen verfügt, um seinen Studienaufenthalt finanzieren zu können.
Weitere Einzelheiten, ob ein Visum erteilt werden kann oder nicht, müssen direkt mit der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes abgeklärt werden.
Ein solches Visum beinhaltet idR keine Arbeitsgenehmigung. Falls du aus einem Land kommst, für das kein Visum erteilt werden kann, könnte es eine Möglichkeit darstellen, bei unserem Kooperationspartner Eurasia Dance Project International Network vorzutanzen.

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Deine Ausbildungsstätte: kleiner Ratgeber zur richtigen Auswahl

In der heutigen Zeit steht dir in Deutschland mehr als eine Ausbildung im Bereich Tanz zur Auswahl als es früher der Fall war.
Hierbei ist die Wahl der für dich passenden Schule von entscheidender Bedeutung.
Da sich die Inhalte und Aufbau an jeder Ausbildungsstätte etwas voneinander unterscheiden, raten wir dir dazu, bei mehreren Institutionen vorzutanzen. Nur so kannst du für dich herausfinden, wo du am liebsten ausgebildet werden möchtest. Auch über die Websites und Social Media kannst du dir erste Eindrücke verschaffen.

Wichtig ist es zu wissen, dass es einen Unterschied zwischen angezeigten und anerkannten Berufsschulen gibt, obwohl beide Varianten BAföG berechtigt sind.
Zum Glück gibt es über Deutschland verteilt inzwischen aber mehrere gute Ausbildungen, die staatlich anerkannt sind.

Wenn du nach einem Vortanzen sofort einen Ausbildungsvertrag unterschreiben sollst, ist immer Vorsicht geboten! Du hast das Recht dazu, erst in Ruhe darüber nachdenken, welche der Akademien deine Erwartungen am meisten erfüllt.
Und wenn dir gesagt wird, dass andere Ausbildungen qualitativ nicht so hochwertig wären, wie die, wo du gerade vorgetanzt hast, sollten die Alarmglocken bei dir erst recht angehen.
Stell dir doch mal vor wie schlimm es wäre, es gäbe nur ein einziges gutes Ausbildungsinstitut und alle anderen wären schlecht!
Lasse dich daher von solchen Aussagen nicht beeinflussen und bilde dir immer eine eigene Meinung.

Was ist der Unterschied zwischen anerkannten und angezeigten Ergänzungsschulen?

Auszug aus dem Schulgesetz Berlin

Ergänzungsschulen sind Schulen im allgemein- und berufsbildenden Bereich, die das öffentliche Schulsystem und die Ersatzschulen “ergänzen”. Sie bieten Schulformen und Ausbildungsgänge an, die das Bildungssystem (in unserem Fall der Berliner Senat) nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist der Schulaufsichtsbehörde vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen.
Die Schulaufsichtsbehörde kann einer Ergänzungsschule die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn an der von ihr vermittelten beruflichen Ausbildung ein öffentliches Interesse besteht und der Unterricht nach einem von der Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit den fachlich zuständigen Mitgliedern des Senats genehmigten Lehrplan erteilt wird und die Abschlussprüfung nach einer genehmigten Prüfungsordnung stattfindet.
Die Anerkennung darf nur erteilt werden, wenn nach Umfang und Anforderungen die Ausbildung mit einer staatlichen schulischen Ausbildung vergleichbar ist, die Prüfung ausweislich der Prüfungsordnung den Anforderungen an ein geordnetes Prüfungsverfahren entspricht und die Möglichkeit der Anwesenheit einer Vertreterin oder eines Vertreters der Schulaufsichtsbehörde in der Prüfung sichergestellt ist. Dies kannst du im Schulgesetz Berlin nachlesen.
Für das BAfög Amt sind wir jedoch eine Berufsfachschule, deren Besuch einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt (deutsche Bürokratie ist kompliziert!).

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