Tanzausbildung Voraussetzungen & Aufnahmebedingungen | Balance 1 Academy

Tänzerische Vorkenntnisse: Contemporary Dance, Ballett & Jazz

Die Aufnahme erfordert Vorkenntnisse in Contemporary Dance, Ballett oder Jazz, nachgewiesen durch Vortanzen, oder Video-Audition
Das Höchstalter liegt bei 26 Jahren.

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Tänzer demonstriert Ballett Attitude als Voraussetzung für die Ausbildung der Balance 1 Academy in Berlin.

Formale Kriterien für Deine Bewerbung

  • Schulabschluss: Vorlage nach bestandener Audition möglich
  • Sporttauglichkeit: Ärztliches Attest erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre (bei Minderjährigen Einverständnis der Eltern nötig)
Unterlagen:
  • Tanzbezogener Lebenslauf, Foto, Darstellung der Erfahrung, Motivationsschreiben.
Hinweis: Nach erfolgreicher Audition ist eine zeitnahe Wohnungssuche in Berlin empfohlen.

Quereinstieg in ein laufendes Ausbildungsjahr

Ein Quereinstieg in die laufende Ausbildung nach begonnenem Semester ist bei entsprechenden Vorkenntnissen möglich. Bitte kontaktiere uns, um einen gesonderten Vortanztermin zu vereinbaren!

Internationale Bewerber:innen sind herzlich willkommen!

Wir haben seit unserer Gründung Tanzstudentinnen und Tanzstudenten aus aller Welt bei uns begrüßt und lieben es, verschiedene Kulturen und künstlerische Einflüsse an Balance 1 Academy bei uns in der Villa Balance zusammenzubringen.
Je nachdem, aus welchem Land oder Kontinent du kommst, gibt es vor deiner Anreise wichtige bürokratische Schritte zu beachten. Wir haben dir die wichtigsten Informationen hier zusammengefasst:
  1. Bewerber:innen aus der EU, dem EWR und der Schweiz
    Kommst du aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, genießt du volle Freizügigkeit. Du benötigst kein Studentenvisum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Sobald du ein Zimmer oder eine Wohnung in Berlin gefunden hast, musst du dich lediglich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden.
  2. Visumfreie Einreise (z. B. USA, Kanada, Australien, Japan, Brasilien)
    Staatsangehörige bestimmter Länder dürfen als Touristen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Du musst jedoch innerhalb der ersten 90 Tage nach deiner Ankunft einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung bei der Berliner Ausländerbehörde (LEA) stellen.
    Wichtig: Für die Genehmigung musst du deinen Ausbildungsvertrag der Balance 1 sowie einen lückenlosen Finanzierungsnachweis vorlegen.
  3. Bewerber:innen aus allen anderen Ländern (Visumspflicht)
    Kommst du aus einem drittstaatsangehörigen Land, musst du zwingend vor der Einreise ein Nationales Visum zu Studien- oder Ausbildungszwecken bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland beantragen.
    Wichtig: Plane für diesen Prozess viel Zeit ein – in der Regel sollten mindestens 6 Monate Vorlaufzeit eingerechnet werden!

Was wird für den Visumsantrag benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung: Dein unterzeichneter Ausbildungsvertrag und die offizielle Ausbildungsbestätigung unserer Akademie.
  • Finanzierungsnachweis: Du musst nachweisen, dass du deine Lebenshaltungskosten in Berlin für das erste Jahr selbst decken kannst. Der gesetzliche Mindestbetrag liegt aktuell bei 992 € pro Monat (bzw. 11.904 € pro Jahr). Dies wird meist über ein sogenanntes Sperrkonto (z. B. bei Anbietern wie Expatrio, Fintiba oder Coracle) oder über eine offizielle Verpflichtungserklärung nachgewiesen.
  • Krankenversicherung: Eine einfache Reisekrankenversicherung reicht für den langfristigen Aufenthalt nicht aus. Du benötigst eine spezielle deutsche oder internationale Studenten-Krankenversicherung.
  • Reisepass & Fotos: Ein gültiger Reisepass sowie aktuelle biometrische Passfotos.
  • Motivationsschreiben: Ein persönlicher Brief, warum du deine professionelle Tanzausbildung unbedingt in Berlin und an der Balance 1 Academy absolvieren möchtest, erhöht die Chancen bei der Botschaft enorm.
  • Wichtiger Hinweis in eigener Sache: Die Bitte an uns, bei den deutschen Botschaften anzurufen und „ein gutes Wort einzulegen“, ist leider kontraproduktiv. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konsulate sind stark überlastet und bitten ausdrücklich darum, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Auch Interventionen von Ausbildungsstätten und Hochschulen sind dort unerwünscht und beschleunigen die Bearbeitung des Antrags nicht.
Sprachvoraussetzungen: Musst du Deutsch können?
Der Unterricht an der Balance 1 Academy findet zweisprachig in Deutsch und Englisch statt. Gute englische Sprachkenntnisse sind daher zwingend erforderlich. Wenn du in Deutschland leben und tanzen möchtest, empfehlen wir dir dringend, vorab grundlegende Deutschkurse zu besuchen. Im Alltag an der Schule lernen unsere internationalen Studierenden die deutsche Sprache aber meist sehr schnell durch den engen Kontakt zu ihren deutschsprachigen Mitschüler:innen.
Internationaler Bewerber demonstriert hohen Sprung als Voraussetzung für die Balance 1 Academy Ausbildung.

Audition Informationen & Termine

Tänzerin aus Italien macht ein layout für die Voraussetzung der Ausbildung an der Balance 1 Academy in Berlin

Tanzausbildung wählen: Ein ehrlicher Ratgeber für dich

In der heutigen Zeit gibt es in Deutschland viel mehr Ausbildungsstätten im Bereich Tanz als früher. Die Wahl der Schule, an der du die nächsten drei Jahre verbringen wirst, ist von entscheidender Bedeutung für deine Karriere. Dieser kurze Ratgeber hilft dir dabei, im Dschungel der Angebote die richtige Entscheidung zu treffen:
  1. Paßt das Profil zu deinen künstlerischen Zielen?
    Die Inhalte und Schwerpunkte unterscheiden sich von Schule zu Schule. Welche Tanzstile liegen dir besonders am Herzen? Werden diese Stile dort intensiv unterrichtet, wo du dich bewirbst? Nutze Websites und Social-Media-Kanäle für den ersten Eindruck, aber verlasse dich nicht blind darauf.
  2. Unterschreibe niemals Verträge unter Druck
    Tanze unbedingt bei mehreren Institutionen vor. Die wahre Atmosphäre einer Schule spürst du erst, wenn du selbst vor Ort bist und mit den Menschen sprichst. Lass dich nach einer Audition niemals drängen:
    • Wenn man von dir fordert, sofort einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, ist Vorsicht geboten.
    • Du hast das absolute Recht, in Ruhe zu überlegen, welche Akademie deine Erwartungen am besten erfüllt.
    • Die Drohung, dass dein Platz „sonst morgen weg ist“, stimmt heute meist nicht mehr. Es gibt auf dem Markt mittlerweile mehr Ausbildungsplätze als Bewerber.
  3. Vorsicht bei Schlechtreden der Konkurrenz
    Wenn eine Schule dir im Gespräch erzählt, dass alle anderen Ausbildungen qualitativ minderwertig seien, sollten bei dir die Alarmglocken schrillen. Seriöse Akademien haben das nicht nötig. Stell dir vor, es gäbe nur ein einziges gutes Institut in ganz Deutschland und alle anderen wären schlecht – das wäre fatal für die Kunstform Tanz. Lass dich von solchen Aussagen nicht verunsichern und bilde dir immer deine eigene Meinung.
  4. Die bürokratische Realität: Achte auf den Schulstatus
    Achte unbedingt darauf, dass du deine Ausbildung an einer offiziell anerkannten Berufsfachschule (Ergänzungsschule) absolvierst. Da Deutschland ein bürokratisches Land ist, hat das weitreichende Auswirkungen z.B. auf die rechtliche Gültigkeit deines späteren Abschlusses. Den genauen Unterschied zwischen staatlich anerkannten und bloß angezeigten Tanzschulen erklären wir dir weiter unten.

Der feine Unterschied: Warum unser anerkannter Abschluss mehr wert ist als nur "angezeigt":

Bei der Wahl deiner Tanzausbildung in Berlin wirst du feststellen, dass fast alle privaten Schulen mit dem Begriff „BAföG-berechtigt“ werben. Das ist richtig, führt aber oft zu einem Missverständnis. Das Berliner Schulgesetz unterscheidet im Bereich der privaten Schulen (Ergänzungsschulen) strikt zwischen zwei Stufen (aktuell geregelt in den §§ 102 und 103 SchulG):
1. Die angezeigte Ergänzungsschule (§ 102 SchulG)
Der Betrieb dieser Schulen wird der Schulaufsichtsbehörde lediglich gemeldet (angezeigt). Der Senat weiß, dass die Schule existiert, und gewährt den Schülern unter bestimmten Auflagen BAföG. Die Lehrpläne, die Qualifikation der Dozenten und die Abschlussprüfungen werden jedoch nicht vom Staat kontrolliert oder zertifiziert.
2. Die staatlich anerkannte Ergänzungsschule (§ 103 SchulG)
Die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule (verliehen nach § 9a des historischen Privatschulgesetzes, heute überführt in § 103 des Berliner Schulgesetzes) ist ein echtes staatliches Gütesiegel. Es bedeutet:
  • Geprüfte Qualität: Unser Lehrplan sowie die Prüfungsordnung ist von der Berliner Schulaufsichtsbehörde offiziell geprüft und genehmigt.
  • Staatlich anerkannter Abschluss: Gemäß § 103 Abs. 2 SchulG führt unsere Ausbildung zu einem Abschluss, bei dem die Berufsbezeichnung mit dem begehrten Zusatz „Staatlich anerkannt“ versehen ist.
Für das BAföG-Amt gelten wir rein formal als Berufsfachschule, die einen voll berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt.
Für dich als Bewerber:in bedeutet das die absolute Sicherheit, dass deine dreijährige Ausbildung an der Balance 1 nicht nur ein freies kreatives Projekt ist. Du absolvierst einen staatlich kontrollierten Bildungsweg mit einem offiziell anerkannten Berufsabschluss.

Dies kannst du im Schulgesetz Berlin nachlesen.

Tänzerin mit starker Ausstrahlung als Voraussetzung für die Ausbildung in Berlin an der Balance 1 Academy.