Tanzausbildung Voraussetzungen

Voraussetzungen: Vorkenntnisse in zeitgenössischem und klassischem Tanz

Für die Ausbildung in Bühnentanz solltest du bereits über Vorkenntnisse in zeitgenössischem sowie klassischem Tanz oder auch Jazztanz verfügen. Diese müssen bei einem Vortanzen entweder vor Ort oder per Videoaudition nachgewiesen werden. Dein natürliches Talent für Bewegung zeigst du uns in einem von dir vorbereitetem Solo. Die Altersbegrenzung liegt bei 26 Jahren.

Formale Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Schulausbildung (das Zeugnis kann nach bestandenem Vortanzen eingereicht werden)
  • ein Sporttauglichkeits- Attest von einem Sportmediziner oder Orthopäden (kann nach bestandenem Vortanzen eingereicht werden)
    ein  Mindestalter von 16 Jahren (bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich)

Deine Bewerbungsunterlagen sollten folgendes beinhalten:

  • Lebenslauf
  • Foto (Portrait)
  • kurze Darstellung der Tanzerfahrung
  • Beweggründe oder Motivation, Tänzerin / Tänzer zu werden

Bitte registriere dich spätestens eine Woche vor deinem gewünschten Vortanztermin!

Quereinstieg in ein laufendes Ausbildungsjahr:

Ein Quereinstieg in die laufende Ausbildung nach begonnenem Semester ist möglich. Bitte kontaktiere uns, um einen gesonderten Vortanztermin zu vereinbaren!

Internationale Bewerbungen sind herzlich willkommen!

Wir haben seit unserer Gründung Tanzstudenten aus aller Welt bei uns begrüßt und lieben es, verschiedene Kulturen zusammenzubringen.
Wenn du in Deutschland Tanz studieren und leben möchtest, empfehlen wir dir, vorher einige Deutschkurse zu besuchen. Ausreichende Sprachkenntnisse in der englischen Sprache sind jedoch erforderlich. Der Unterricht an der Tanz Akademie Balance 1 findet in deutscher und englischer Sprache statt.
Für Bewerber aus Staaten, die nicht der EU oder Ländern des Schengener Abkommens angehören und das Vortanzen bestanden haben, ist die Voraussetzung für die Aufnahme an der Tanzusbildung die Erteilung eines Studenten – VISAS der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes. Dieses Visum wird u.a. nur dann erteilt, wenn der angehende Tanzstudent nachweisen kann, dass er über genügend finanzielle Ressourcen verfügt, um seinen Studienaufenthalt finanzieren zu können.
Weitere Einzelheiten, ob ein Studenten-Visa erteilt werden kann oder nicht, müssen direkt mit der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes abgeklärt werden.
Ein Studenten-Visa beinhaltet keine Arbeitsgenehmigung. Falls du aus einem Land kommst, für das kein Visum erteilt werden kann, könnte es eine Möglichkeit darstellen, bei unserem Kooperationspartner Eurasia Dance Project International Network vorzutanzen.