Aufnahmebedingungen

Voraussetzungen

Du solltest tänzerische Vorerfahrung in mindestens einem der Tanzstile Contemporary Dance / Modern Dance, Ballett oder Jazzdance mitbringen. Deine technischen Vorkenntnisse müssen bei einem Vortanzen entweder vor Ort oder per Videoaudition nachgewiesen werden. Dein natürliches Talent für Bewegung zeigst du uns in einem von dir vorbereitetem Solo.

Formale Bedingungen

  • eine abgeschlossene Schulausbildung (das Zeugnis kann nach bestandenem Vortanzen eingereicht werden)

ein Sporttauglichkeits- Attest von einem Sportmediziner oder Orthopäden (kann nach bestandenem Vortanzen eingereicht werden)
ein  Mindestalter von 16 Jahren (bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich)

Deine Bewerbung sollte folgendes beinhalten:

  • Lebenslauf
  • Foto (Portrait)
  • kurze Darstellung der Tanzerfahrung
  • Beweggründe oder Motivation, Tänzer/in zu werden

Bitte registriere dich spätestens eine Woche vor deinem gewünschten Vortanztermin!

Ergebnis

Nach deinem Vortanzen wirst du ca. eine Woche später per Email über das Ergebnis informiert.
Bitte habe Verständnis, dass Absagen nicht von uns nicht begründet werden. Sie beinhalten weder persönliche Wertungen, noch stellen sie generelle Aussagen über deine Eignung einer Bühnentanzausbildung dar.

Quereinstieg in ein laufendes Ausbildungsjahr der Tanzausbildung :

Ein Quereinstieg nach begonnenem Semester ist möglich. Bitte kontaktiere uns, um einen gesonderten Vortanztermin zu vereinbaren!

Internationale Bewerbungen sind herzlich willkommen!

Die Unterrichte finden auf englisch und deutsch statt.
Für Bewerber aus Staaten, die nicht der EU oder Ländern des Schengener Abkommens angehören und das Vortanzen bestanden haben, ist die Voraussetzung für die Aufnahme an der Tanzusbildung die Erteilung eines Studenten – VISAS der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes. Dieses Visum wird u.a. nur dann erteilt, wenn der angehende Tanzstudent nachweisen kann, dass er über genügend finanzielle Ressourcen verfügt, um seinen Studienaufenthalt finanzieren zu können.
Weitere Einzelheiten, ob ein Studenten-Visa erteilt werden kann oder nicht, müssen direkt mit der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes abgeklärt werden.
Ein Studenten-Visa beinhaltet keine Arbeitsgenehmigung. Falls du aus einem Land kommst, für das kein Visum erteilt werden kann, könnte es eine Möglichkeit darstellen, bei unserem Kooperationspartner Eurasia Dance Project International Network vorzutanzen.