Frequently Asked Questions
1. Wie sieht die Audition bei euch ungefähr aus, in welchen Bereichen wird geprüft und welche technischen Voraussetzungen werden erwartet?
Bei dem Vortanzen werden die Fächer Ballett und Modern/Contemporary geprüft. Zusätzlich soll ein Solo von 1-2 Minuten Länge vorbereitet werden.
Allerdings hängt die Aufnahme an die Tanzausbildung nicht nur von dem Alter und/oder den entsprechenden technischen Vorkenntnissen ab. Um die Ausbildung zum Bühnentänzer / zur Bühnentänzerin durchzuhalten, brauchst du eine enorm große Leidenschaft und Motivation, sowie eine sehr starke Willenskraft und Durchhaltevermögen. Diese Eigenschaften müssen für uns bei dem Vortanzen erkennbar sein.
2. Ich habe nicht in allen Tanzsparten Vorerfahrung, darf ich mich trotzdem zum Vortanzen bewerben?
Da wir bei dem Vortanzen nicht nur auf die bereits vorhandenen technischen Fähigkeiten, sondern insbesondere auf das Bewegungspotenzial, die körperlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die Musikalität, die körperliche Voraussetzung, das darstellerische Potenzial und nicht zuletzt auf die vorhandene Motivation achten, kannst du dich auf jeden Fall bewerben. Du solltest über grundliegende Vorkenntnisse in zumindest einer der Sparten Contemporary Dance / Modern Dance, Ballett oder Jazz dance verfügen oder eine Tanzvorausbildung oder Tanz Intensivprogramm absolviert haben. Wenn wir eine Bewerbungnur lesen und nichts sehen können, ist es unmöglich für uns einzuschätzen, wie gut deine Chancen stehen! Wir müssen dich live bei einem Vortanzen erleben, oder ein Video von dir gesehen haben!
3. Ich kann nicht zu den angegebenen Auditionterminen kommen! Gibt es noch weitere Termine?
Bitte kontaktiere uns, damit wir einen weiteren Termin finden können, an dem es eventuell möglich sein könnte, an dem regulär stattfindenden Unterricht der Tanzausbildungsschüler teilzunehmen.
Du kannst dich aber auch per Videoaudition bewerben und im Falle einer Zusage uns immer noch besuchen, damit wir uns persönlich kennen lernen können.
4. Ist die Schule BAföG berechtigt und wie viel BAföG bekomme ich, wenn ich bei euch auf die Tanzausbildung mache?
Die Tanzausbildung ist BAföG (Schülerbafög) berechtigt. Wie viel BAföG du allerdings bekommst, hängt vom Verdienst der Eltern und weiteren Faktoren ab, die mit deinem zuständigen BAföG Amt direkt abklären mußt.
5. Besteht die Möglichkeit, die Tanz Akademie Balance 1 und den Unterricht einmal anzusehen oder einfach mal mitzumachen?
Leider nein. Während der drei Ausbildungsjahre müssen die Ausbildungsschüler intensiv und konzentriert arbeiten. Sie befinden sich in einer geschlossenen und privilegierten Klassenatmosphäre und nicht in offenen Kursen, wo jeder mitmachen kann. Wenn du aber an einer Unterrichtsaudition teilnimmst, hast du bereits die Möglichkeit die Akademie, Tanzausbildungsschüler und Dozenten kennenzulernen. Zusehen kannst du bei uns immer, sobald du das Vortanzen bei uns bestanden hast und dir noch etwas Zeit vor der endgültigen Entscheidung nehmen möchtest!
Einfach mal mitmachen ohne vorzutanzen ist daher nicht möglich. Unsere Tanz Akademie wäre sonst täglich überlaufen, was die stattfindenden Arbeitsprozesse, den Ablauf von Unterrichtseinheiten, die Prüfungsvorbereitungen, die Proben etc. erheblich stören und beeinträchtigen würde.
6. Kann ich auch nach Semesterbeginn noch einen Quereinstieg machen?
Ein Quereinstieg ist nach begonnenem Semester generell möglich. Bei Interesse an einem Quereinstieg müsste in Absprache mit der Schulleitung sobald wie möglich ein Vortanztermin nach Erhalt der Anmeldung vereinbart werden.
7. Kann ich während der Ausbildung studieren?
Bei der Ausbildung handelt es sich um Vollzeitunterricht. Die Zeiten der Tanzausbildung und dem Studium sind oft überlappend und für beide besteht Anwesehnheitspflicht. Da von den Ausbildungsschülern erwartet wird, dass sie neben dem Unterricht selbstständig arbeiten und zusätzlich Proben anfallen, ist es daher sehr schwer, nebenbei zu studieren.
8. Gibt es für die Tanzsaubildung eine Altersbegrenzung?
Unser Alterslimit liegt bei 26 Jahren. Ausnahmen sind möglich. Die meisten Schüler beginnen ihre Tanzausbildung nach dem Abitur.
9. Gibt es bei Ihnen eine Vorausbildung oder Sommer- und/oder Schnupperkurse?
Neben der Tanzusbildung bieten wir die Tanzvorausbildung und ein Tanz Intensivprogramm an, jedoch keine offenen Kurse oder Sommerkurse.
10. Was sind Ergänzungsschulen und was ist der Unterschied zwischen angezeigten und anerkannten Ergänzungsschulen?
Ergänzungsschulen sind Schulen im allgemein- und berufsbildenden Bereich, die das öffentliche Schulsystem und die Ersatzschulen “ergänzen”. Sie bieten Schulformen und Ausbildungsgänge an, die das Berliner Bildungssystem nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist der Schulaufsichtsbehörde vor Aufnahme des Unterrichts anzuzeigen.
Die Schulaufsichtsbehörde kann einer Ergänzungsschule die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn an der von ihr vermittelten beruflichen Ausbildung ein öffentliches Interesse besteht und der Unterricht nach einem von der Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit den fachlich zuständigen Mitgliedern des Senats genehmigten Lehrplan erteilt wird und die Abschlussprüfung nach einer genehmigten Prüfungsordnung stattfindet.
Die Anerkennung darf nur erteilt werden, wenn nach Umfang und Anforderungen die Ausbildung mit einer staatlichen schulischen Ausbildung vergleichbar ist, die Prüfung ausweislich der Prüfungsordnung den Anforderungen an ein geordnetes Prüfungsverfahren entspricht und die Möglichkeit der Anwesenheit einer Vertreterin oder eines Vertreters der Schulaufsichtsbehörde in der Prüfung sichergestellt ist. Dies kannst du im Schulgesetz Berlin nachlesen.
Für das BAfög Amt sind wir jedoch eine Berufsfachschule, deren Besuch einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt (deutsche Bürokratie ist kompliziert!).